Erklärung zur Barrierefreiheit
Hotel AVAlex, Inh. Anfissa Schäfer, ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website hotelavalex.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die im Folgenden aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Buchungsstrecke
Die eigentliche Zimmerbuchung findet nicht auf dieser Website statt, sondern bei unserem Buchungsdienstleister unter direct-book.com. Auf die Gestaltung und die Barrierefreiheit dieser Seiten haben wir keinen Einfluss. Wenn Sie bei der Buchung auf Schwierigkeiten stoßen, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns, wir nehmen Ihre Buchung gern persönlich entgegen.
Online-Meldeschein
Der gesetzlich vorgeschriebene Meldeschein sieht eine Unterschrift vor. Diese kann mit dem Finger oder der Maus gezeichnet werden, was nicht für alle Menschen möglich ist. Als gleichwertige Alternative kann der Name stattdessen getippt werden. Sollte auch das nicht möglich sein, füllen wir den Meldeschein an der Rezeption gemeinsam mit Ihnen aus.
Interaktive Karte
Die Umgebungskarte wird von einem Kartendienst bereitgestellt und ist nur eingeschränkt mit der Tastatur bedienbar. Alle darauf dargestellten Ziele sind zusätzlich als Text mit Entfernungsangabe aufgeführt, sodass keine Information ausschließlich über die Karte vermittelt wird.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. August 2026 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung. Die letzte Überprüfung fand am 27. August 2026 statt.
Barrieren melden
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen, oder Sie benötigen Informationen in einer zugänglicheren Form? Dann schreiben Sie uns bitte an info@hotelavalex.de oder rufen Sie uns an. Wir antworten Ihnen in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass wir auf Ihre Meldung nicht angemessen reagiert haben, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt zwischen den Beteiligten, das Verfahren ist für Sie kostenfrei.